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Heizungsförderung 2026

Heizungsförderung 2026: Warum sich eine Wärmepumpe trotzdem noch lohnt – und wie die Thorwesten GmbH Sie unterstützt

Die staatliche Förderung für Heizungen wird 2026 grundlegend umgebaut. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer in Münster und im Münsterland stellt sich gerade eine drängende Frage: Lohnt sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe jetzt noch?

Die kurze Antwort: Ja. Auch nach dem 21. Juli 2026 bleibt der Umstieg wirtschaftlich sinnvoll – obwohl die Förderung gegenüber den bisherigen Konditionen reduziert wurde.

Die wichtigsten Fristen zur Heizungsförderung 2026

  • 8. Juli 2026: Letzte Chance für eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) zu den bisherigen Konditionen
  • Bis 20. Juli 2026, 20 Uhr: Letzte Möglichkeit, mit einer bis 8. Juli erhaltenen BzA einen Antrag zu den bisherigen – besseren – Konditionen einzureichen
  • Ab 21. Juli 2026: Neue Förderkonditionen mit reduzierten Sätzen und förderfähigen Kosten
  • Alle 6 Monate (1. Februar und 1. August): Weitere Absenkung der Förderung, bis sie Ende 2030 auf 30 % Grundförderung sinkt

Warum Stornierungen meist die teurere Entscheidung sind

Viele Eigenheimbesitzer überlegen aktuell, ihre geplanten Heizungsprojekte zu verschieben oder ganz zu stornieren. Doch diese Reaktion ist in den meisten Fällen wirtschaftlich nicht gewinnbringend.

Die Förderung wird zwar Schritt für Schritt reduziert, doch auch die aktuelle Förderung im Jahr 2026 bleibt sehr attraktiv für alle Eigentümer, deren bestehende Heizung absehbar ersetzt werden muss. Viele Haushalte werden durch die neue soziale Staffelung sogar bessergestellt als zuvor, und wer frühzeitig handelt, sichert sich erheblich bessere Konditionen als in ein oder zwei Jahren.

Entscheidend ist eine individuelle Betrachtung: Je nach Einkommenssituation, Gebäudezustand und geplanter Heiztechnik kann sich der optimale Zeitpunkt für Ihren Antrag unterscheiden. Vielleicht ist eine reine Wärmepumpe genau die richtige Lösung für Sie – oder vielleicht ist eine Hybrid-Lösung der sinnvollere erste Schritt.

So sieht die Förderung konkret aus

Die folgende Übersicht zeigt, welche Zuschüsse Sie je nach Ihrem Einkommen konkret erhalten. Die Tabelle zeigt die maximalen Förderbeträge nach der Reform, jeweils zum Beginn des jeweiligen Jahres (die förderfähigen Kosten sinken danach zur Jahresmitte noch einmal leicht weiter).

Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen Förderung
ab 21.07.2026
Förderung
ab 01.2027
Förderung
ab 01.2028
Förderung
ab 01.2030
Bis 30.000 €
Mit Kind: bis 40.000 €
Bis 22.400 € Bis 21.800 € Bis 19.055 € Bis 15.925 €
30.001 – 40.000 €
Mit Kind: 40.001 – 50.000 €
Bis 19.600 € Bis 19.075 € Bis 16.480 € Bis 13.650 €
40.001 – 50.000 €
Mit Kind: 50.001 – 60.000 €
Bis 15.680 € Bis 14.170 € Bis 11.330 € Bis 9.100 €
Über 50.000 €
Mit Kind: über 60.000 €
Bis 12.880 € Bis 11.445 € Bis 8.755 € Bis 6.825 €

Hinweis: Dargestellt sind die maximalen Zuschüsse für die erste Wohneinheit (Einfamilienhaus), jeweils zum Jahresbeginn der genannten Förderperiode (die förderfähigen Kosten sinken danach zur Jahresmitte noch einmal leicht weiter). Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt gilt die jeweils höhere, darunter angegebene Einkommensgrenze – die Fördersumme selbst bleibt in dieser Zeile gleich. Die Förderung sinkt ab 2027 alle 6 Monate weiter, bis Ende 2030 eine einheitliche Grundförderung von 30 % erreicht ist. Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Eckpunkte zur BEG-Reform vom 02.07.2026 (Anlage 2).

Die wichtigste Botschaft: Wer bis zum 8. Juli 2026 eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) erhalten hatte, kann noch bis zum 20. Juli 2026, 20 Uhr, einen Antrag zu den bisherigen Konditionen einreichen. Danach gelten die neuen Sätze.

Die zentralen Änderungen – und warum die Grundförderung das Wichtigste ist

Für Wärmepumpen aus EU-Produktion bleibt die Grundförderung effektiv bei 30 %. Dazu wird ein neuer Wertschöpfungsbonus eingeführt: Die Grundförderung wird auf 15 % abgesenkt und durch einen 15-%-Bonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen ergänzt. Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU hergestellt wurden, beträgt die Grundförderung künftig nur noch 15 %.

Dies ist die verlässliche Basis für die kommenden Jahre bis 2030. Die förderfähigen Kosten sinken zum Neustart um 2.000 € und anschließend alle sechs Monate um weitere 750 €, was den größten Unterschied für Antragsteller ausmacht.

Der Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 20 % für den Austausch mindestens 20 Jahre alter Gas-, Öl- oder Kohleheizungen) wird ab der Reform alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte reduziert und entfällt schrittweise bis 2028.

Besonders wichtig ist die Neuregelung des Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 € steigt der Bonus von 30 % auf 40 %. Für Einkommen zwischen 30.001 € und 40.000 € bleibt er bei 30 %. Neu ist zudem ein Bonus von 10 % für Haushalte mit einem Einkommen bis 50.000 € – die bisherige Grenze von 40.000 € für die Antragsberechtigung wird damit um 10.000 € angehoben. Haushalte mit geringerem Einkommen werden also klar bessergestellt als zuvor.

Neu ist auch ein Familienzuschlag: Haushalte mit minderjährigen Kindern rechnen mit einem um 10.000 € verminderten Einkommen, was vielen Familien eine bessere Förderklasse ermöglicht und damit spürbare finanzielle Vorteile schafft.

Für Haushalte bis 30.000 € Jahreseinkommen sind aktuell noch bis zu 80 % Gesamtförderung möglich! Für Haushalte zwischen 30.001 € und 40.000 € liegt die maximale Gesamtförderung bei 70 %. Bei einem Einkommen zwischen 40.001 € und 50.000 € sind es noch bis zu 56 %, bei einem Einkommen über 50.000 € bis zu 46 %. Die Fördersätze sinken danach – wie die förderfähigen Kosten – bis 2030 schrittweise weiter, bis einheitlich die Grundförderung von 30 % erreicht ist.

Gasheizungen erlaubt – aber wirtschaftlich ein Risiko

Neue Gasheizungen dürfen wieder eingebaut werden, unterliegen jedoch künftig den Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes, insbesondere hinsichtlich des schrittweise steigenden Anteils klimaneutraler Brennstoffe ab 2029 .

Ein steigender CO₂-Preis sowie wachsende Gasnetzentgelte – bedingt durch den Umstieg auf Wärmepumpen oder Fernwärme – machen die Investition in eine neue reine Gasheizung zu einer wirtschaftlichen Entscheidung mit einem erheblichen Kostenrisiko für die kommenden 15 bis 20 Jahre.

Wie die Thorwesten GmbH Sie unterstützt

Als Meisterbetrieb für Energietechnik begleiten wir Sie durch die komplette Förderlandschaft – von der ersten Einschätzung bis zur fertigen Antragstellung. Unsere kostenlose Erstberatung behandelt Ihre spezifische Situation: Welche Technologien zu Ihrem Haus passen – ob Wärmepumpe, Hybrid oder eine andere Lösung –, wie viel Förderung Sie konkret erhalten, wann der optimale Zeitpunkt für Ihren Antrag ist, und wie wir das Projekt von der Planung bis zur Installation umsetzen.